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Mieterinformation Heizkostenabrechnung

Mieterinformation im Rahmen der Heizkostenabrechnung

Sie haben die Möglichkeit, bei einer hohen Heizkostennachzahlung Bürgergeld nur für einen Monat zu beantragen. In diesem Monat kann das Jobcenter, abhängig von dem individuellen Anspruch, bei den Ausgaben unterstützen. Hierzu ist eine vollständige Antragsstellung erforderlich. Der Antrag muss spätestens bis zum Ablauf des dritten Monats nach dem Fälligkeitsmonat gestellt werden. Das gilt für alle Anträge, die bis zum 31. Dezember 2023 gestellt werden.

Bei der Prüfung, ob Sie für einen Monat Anspruch auf Bürgergeld haben, werden alle auch sonst erforderlichen Leistungsvoraussetzungen geprüft. Dazu gehört beispielsweise das Einkommen aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft (in der Regel die Familie bzw. die Mitglieder der Wohngemeinschaft) in dem Monat. Auch zu Ihrem Vermögen müssen Sie Auskunft geben. Beim Bürgergeld für einen Monat hat jede Person der Bedarfsgemeinschaft einen Freibetrag von 15.000 €. Liegt das Vermögen höher, liegt kein Anspruch auf Bürgergeld vor.

 

Über die Internetseite www.jobcenter.digital haben Sie die Möglichkeit, auch online einen Antrag auf Bürgergeld zu stellen.

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